Presbyteriumswahlen 2020

Am 1. März 2020 werden in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland Männer und Frauen in das Presbyterium gewählt. Auch in unserer Gemeinde sind acht Stellen im Presbyterium zu besetzen.

Wir suchen engagierte Gemeindeglieder, die aktiv die Zukunft unserer Kirchengemeinde kreativ und kritisch mitgestalten wollen.


Das Wahlverfahren hat am 15. September 2019 begonnen. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. Sicherlich fällt Ihnen jemand ein, der für dieses Amt geeignet ist – vielleicht auch Sie selbst!

In unseren Kirchengemeinden werden mindestens Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie in den Gemeindebüros oder bei den Pfarrstelleninhabern bzw. Vakanzverwaltern. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder in den Gemeindebüros der Kirchengemeinden abgegeben werden. Hier können Sie das Formular herunterladen.


Nach Prüfung der Vorschlagsliste sind Sie zur Gemeindeversammlung im November 2019 eingeladen. Dort wird Ihnen der weitere Verlauf erklärt.

Weitere Informationen rund um das Presbyterium finden Sie in der Broschüre der Evangelischen Kirche im Rheinland .


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